Kontext ist alles

Die meisten Journalist*innen haben natürlich nichts gegen Geflüchtete, gegen Menschen mit Behinderung oder Queers. Wirklich nicht. Für viele sind diese Gruppen aber nur dann relevant für die Berichterstattung, wenn sie Klischees erfüllen oder man sie als Problem darstellen kann. Klar, Medien berichten vor allem dann, wenn etwas abweicht von der Normalität. Dass Eingewanderte und ihre Nachkommen oder trans* Personen den gleichen Lebensalltag haben wie alle anderen auch, ist keine Nachricht.

Einen Unterschied gibt es trotzdem: Die Anderen werden nicht diskriminiert. Herr Kaiser hat wegen seines Nachnamens keinen Nachteil, wenn er sich für eine Wohnung bewirbt, Frau Abdallah schon. Ein Mann mit Fahrrad wird selten auf sein Fortbewegungsmittel reduziert, ein Mann im Rollstuhl immer.

Medien können dafür sorgen, dass es dabei bleibt: Indem sie bestimmte Merkmale wie die sexuelle Orientierung, Geschlecht oder Religion bei manchen Menschen ständig hervorheben (Queers, trans* Personen, Frauen, Muslim*innen), während sie dieses Merkmal bei anderen unsichtbar lassen (Heterosexuelle, cis Personen, Männer, Christ*innen). Oder sie können gleiche Maßstäbe für alle gelten lassen.

Mehr Verantwortung, mehr Normalität

Zum Beruf von Medienschaffenden gehört es auch, verantwortlich mit dem eigenen Einfluss auf die öffentliche Meinung umzugehen. Zu wissen, was man mit seiner Berichterstattung anrichtet. Wo Menschen marginalisierter Gruppen nur in problematischen Zusammenhängen vorkommen, wird es politisch. Das ist diskriminierend. Nicht, weil es diese Geschichten nicht gibt, sondern weil Menschen, die dieser Gruppe zugeordnet werden, in anderen Kontexten unsichtbar bleiben.

Deshalb ist die Verantwortung, die Journalist*innen zukommt, besonders groß, wenn es um Gruppen geht, zu denen ihr Durchschnittspublikum nur wenig Kontakt hat. Viele Menschen kennen keine gehörlose, muslimische oder trans* Person persönlich. Ein Bild von ihnen bekommen sie trotzdem vermittelt: durch Medien.

Überall können Menschen unterschiedlichster Hintergründe und Lebensentwürfe eine Rolle spielen

Journalist*innen machen auch Geschichten zu Service-Themen, berichten über wissenschaftliche Erkenntnisse, erklären neue Regelungen in der Kommune, bringen Wirtschaftsnachrichten, besetzen Talk-Shows oder machen Vox-Pops. Überall können Menschen unterschiedlichster Hintergründe und Lebensentwürfe eine Rolle spielen.

Und immer häufiger tun sie es auch: Im Verbrauchermagazin als Regenbogenfamilie, deren Stromverbrauch verglichen wird, als Schwarze Erzieherin, die über die Notbetreuung im Corona- Shutdown erzählt, als kopftuchtragende Expertin in Talkshows oder queere Passantin mit Behinderung in einer Straßenumfrage.

Doch leider ist das noch die Ausnahme. Dabei sollte es längst die Regel sein. Eine realistische Abbildung unserer Gesellschaft zu erreichen ist sicher leichter, wenn es in der Redaktion genügend Kolleg*innen gibt, die vielfältige Protagonist*innen, Interviewpartner*innen oder Fachleute kennen und auf dem Radar haben. Aber selbst eine reine Männerredaktion würde es schaffen, wenn sie wirklich die ganze Gesellschaft abbilden will.

Dass man sich mit Erotik-Tipps ein paar Klicks dazu verdient: geschenkt. Auch die Berliner B.Z. tut es. Man gibt sich dort gerne offen, veröffentlicht zum CSD wohlmeinende Kommentare. Bei den Erotik-Artikeln spielen queere Leser*innen aber keine Rolle. Ob „acht einfache Tricks für besseren Sex!“ oder „60 % springen am liebsten samstags in die Kiste“ – in den Texten herrscht das ewig heteronormative Einerlei, stets mit einem Heteropaar bebildert. Haben queere Paare keinen Sex? Nein, sowas möchte man seinen Leser*innen wohl lieber nicht zumuten.
Kriss Rudolph, Mannschaft

50:50 The Equality Project

Vor allem im englischsprachigen Raum haben Medien verschiedene Verfahren erprobt, die sich als praktikabel und effektiv erwiesen haben. Für mehr Repräsentation hat die britische BBC mit der “50:50“-Methode ungewöhnlich schnell große Fortschritte für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Programm erzielt. Inzwischen wird damit auch die bessere Repräsentation anderer marginalisierter Gruppen erreicht.

So funktioniert die „50:50“-Methode

  1. Redaktionen zählen die Anzahl der Personen, die bspw. in einer Nachrichtensendung oder in einem Zeitungsressort vorkommen und auf die sie Einfluss haben (die Kanzlerin oder ein Augenzeuge zählen nicht, eine Expertin und ein Protagonist werden gezählt). 
     
  2. Auf Grundlage der Gesamtzahl setzen sie ihre Ziele: zum Beispiel 50% Frauen, 30% BIPoC, 10% Menschen mit Behinderung etc.
     
  3. Für jede Sendung und jede Ausgabe werden Daten, also vorkommende Personen im medialen Produkt von Redakteur*innen selbst gezählt. Sind Personen nicht eindeutig zuzuordnen, gilt immer die Wahrnehmung des Publikums.
     
  4. Die Ergebnisse werden für alle in der Redaktion transparent und nachvollziehbar gemacht. Sie werden untereinander diskutiert und einmal  monatlich fürs ganze Haus veröffentlicht.

Die Vorteile von „50:50“:

1. Die Methode ist übertragbar auf alle Themen und Abteilungen: von der Social-Media-Redaktion bis zum Rundfunkorchester.

2. Redaktionen nehmen freiwillig teil und jede kann allein und unabhängig 50:50 anwenden, auch ganz ohne Beteiligung anderer im Haus.

3. „50:50" kostet nichts, außer etwas Zeit aller Redakteur*innen.

4. Im Zählprozess und durch die Ergebnisse wird direkt bei allen Teilnehmenden und in der ganzen Redaktion das Bewusstsein für fehlende Diversität geschärft.

5. Die BBC hat gemessen, dass mit „50:50“ nicht nur mehr unterrepräsentierte Gruppen ins Programm kommen, sondern auch mehr neue vielfältige Geschichten. Und das bringt mehr zufriedenes, ganz neues und auch jüngeres Publikum.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der BBC.
 

Gastbeitrag: 50:50 And Beyond

Wie gerechtere Repräsentation gelingen kann

von Rana Göroglu und Karin Heisecke, MaLisa Stiftung

Initiativen und Gruppen wie Pro Quote Medien, Pro Quote Film oder der Journalistinnenbund haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, die Unterrepräsentation von Frauen als Medienschaffende stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Veränderungsprozesse anzuregen. Die MaLisa Stiftung widmet sich seit ihrer Gründung 2016 vor allem den Unterschieden in der Repräsentation der Geschlechter in den Inhalten audiovisueller Medien. Als Ausgangspunkt für unsere Arbeit für mehr Diversität initiieren wir Studien, um auf der Grundlage solider Daten Lösungsansätze zu identifizieren.
 
Bereits unsere erste Untersuchung zur audiovisuellen Diversität von 2017 belegte, dass Frauen im deutschen Film und Fernsehen deutlich unterrepräsentiert sind, nach dem 30. Lebensjahr sukzessive vom Bildschirm verschwinden und nur selten als Expertinnen zu Wort kommen.[1] Auch unsere jüngsten Studien zur Corona-Berichterstattung[2] und zu Geschlechterdarstellungen und Diversität in Streaming-Angeboten[3] von 2020 sowie zur audiovisuellen Diversität im deutschen TV von 2021[4] zeigen: von einer realistischen und vielfältigen Darstellung und Rollenverteilung, die dem tatsächlichen Anteil in der Gesellschaft entspricht, sind wir noch weit entfernt.

Von den Befunden zu den Lösungsansätzen

Gemeinsam mit unseren Partner*innen aus Branche, Zivilgesellschaft und Wissenschaft erarbeiten wir Lösungsansätze und unterstützen ihre Umsetzung. Manchmal braucht es längere Prozesse, um von den Befunden zu einer gerechteren Teilhabe und Sichtbarkeit zu kommen. Manchmal kann das aber auch Hand in Hand gehen und in erstaunlicher Geschwindigkeit erreicht werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das 50:50-Equality Project der BBC, das auf Eigeninitiative des Journalisten und Nachrichtenmoderators Ros Atkins hin entstand.

Atkins trieb um, wie gering der Frauenanteil in seiner und anderen BBC-Sendungen war. So startete er Anfang 2017 eine Aktion in seiner Londoner Redaktion Er schlug vor, auf freiwilliger Basis die Geschlechterverteilung der Personen, die zu Wort kommen, zu zählen. Die Idee dahinter: Die Befunde direkt vor sich zu haben schafft Bewusstsein für die Unterrepräsentation weiblicher Mitwirkender und motiviert seine Kolleg*innen, dies zu ändern. Er nannte das Projekt 50:50 und es zeigte bereits nach kurzer Zeit Erfolg: In Atkins‘ Redaktion stieg der Anteil weiblicher Mitwirkender an den Berichten innerhalb von vier Monaten von unter 40 auf 50 Prozent. Bald machten andere Teams mit und tauschten ihre Daten aus. So war ein freiwilliger Wettbewerb entstanden: die 50:50-Challenge.
 
Die Initiative wurde von Beginn an von der BBC-Generaldirektion unterstützt und ist zu einem wichtigen Aushängeschild des Public Broadcaster geworden. Mittlerweile nutzen laut BBC 670 Teams aus allen Sparten das 50:50 Monitoring, dessen Stand die Rundfunkanstalt regelmäßig veröffentlicht. Dem aktuellen Bericht zufolge lag der Anteil weiblicher Mitwirkender an den Inhalten in fast drei Viertel der Datensätze, die für März 2021 eingereicht wurden, bei mindestens 50 Prozent. Zudem sei im Vergleich zu den beiden vorherigen Auswertungen erstmals kein Team, dass im März 2021 eine Auswertung der letzten sechs Monate einreichte, unter die Marke von 40 Prozent Frauenanteil in den Berichten gefallen.

Von der Eigeninitiative zum internationalen Netzwerk

Den Schlüssel zum Erfolg sieht Initiator Atkins unter anderem darin, dass das Projekt einfach und freiwillig ist und misst, was die Medienschaffenden selbst kontrollieren können. Zu einem ähnlichen Befund kommen Wissenschaftlerinnen, die das Projekt untersucht haben. Mittlerweile hat es sich weit über die BBC hinaus verbreitet: Über 100 Institutionen aus 26 Ländern sind Teil des globalen 50:50-Netzwerkes. Darunter sind viele öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, aber auch private Medien, Journalist*innenschulen, Universitäten und Unternehmen.

Im „BBC 50:50 Impact Report 2021“ sind erstmals Zahlen zu den internationalen Partnerorganisationen enthalten. Von den rund 40 Institutionen, die Datensätze zur 50:50 Challenge einreichten, konnte demnach rund die Hälfte einen Frauenanteil von mindestens 50 Prozent aufweisen.

Auch Sender in Deutschland haben sich mittlerweile dem BBC 50:50 Equality Project angeschlossen und sich ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in ihren Sendungen zum Ziel gesetzt. Dazu gehören der Bayerische Rundfunk, die Deutsche Welle, der rbb und der SWR.Letzterer gab im Sommer 2021 als erste Landesrundfunkanstalt in der ARD bekannt, eine senderweite 50:50 Challenge zu starten, um den Frauenanteil in den Fernseh-, Hörfunk- und Online-Formaten zu erhöhen.

Von der Geschlechterverteilung zum Monitoring weiterer Vielfaltsfaktoren

Im Oktober 2020 kündigte die BBC an, das 50:50 Monitoring auf die Sichtbarkeit von „ethnischer Diversität“ und Behinderung auszuweiten. Damit soll das Ziel der Rundfunkanstalt unterstützt werden, 50 Prozent Frauen, 20 Prozent „black, Asian and minority ethnic“ (BAME) sowie 12 Prozent Menschen mit Behinderung auf dem Bildschirm, im Fernsehen und in Hauptrollen in allen Genres zu repräsentieren. Mehr als 220 Teams haben sich laut BBC bereits verpflichtet, dieses erweiterte Monitoring zu nutzen.
 
Wohlgemerkt zielen Maßnahmen wie das 50:50 Equality Project hinsichtlich der „Vielfalt in den Medien“ nur auf einen Aspekt ab: eine gerechtere Repräsentation marginalisierter Gruppen als Hauptakteur*innen von Medienberichten und -produktionen. Um ihren Machtanteil zu erhöhen, Gehaltsunterschiede auszumerzen und stereotype Darstellungen in den Inhalten zu überwinden, bedarf es weiterer Maßnahmen. Projekte wie das der BBC können jedoch ein wichtiger erster Schritt sein, um ein Bewusstsein für Benachteiligungen zu schaffen und Veränderungsprozesse anzuregen.

Karin Heisecke ist Leiterin der MaLisa Stiftung, die sich für gesellschaftliche Vielfalt und die Überwindung einschränkender Rollenbilder in Medien und Kultur einsetzt. Sie ist Expertin für Geschlechterfragen und seit mehr als zwei Jahrzehnten mit internationalen Organisationen und in Deutschland zu diesem Themenfeld in der Kommunikation, Politikberatung und -umsetzung tätig. 

Rana Göroglu ist Referentin für Kommunikation und Projekte bei der MaLisa Stiftung. Zuvor war sie als Redakteurin, geschäftsführende Leiterin und Projektkoordinatorin beim Mediendienst Integration tätig und hat als Journalistin für Radio-, TV-, Print- und Online-Medien gearbeitet. Die Vielfalt im Einwanderungsland und die Wissensvermittlung an der Schnittstelle von Forschung, Medien und Zivilgesellschaft sind zentrale Schwerpunkte ihrer Arbeit.

Tipps und Tools: Digitale Hilfen für einen Überblick in Echtzeit

Die Analyse der eigenen Berichterstattung, um die Repräsentation gesellschaftlicher Gruppen zu fördern, geschieht in einigen Redaktionen mittlerweile per Software:

  • Mit dem eigens entwickelten Tool „Story Tracker“ misst die australische ABC seit 2018 den Anteil von Augenzeug*innen, Sprecher*innen und Expert*innen unterschiedlicher Hintergründe im Programm des Senders.
     
  • Bei der Financial Times scannt das Tool „Janet Bot“ kontinuierlich alle Berichte nach dem Geschlechterverhältnis. Ist der Männeranteil zu hoch, informiert es automatisch die verantwortlichen Redakteur*innen.
     
  • Viele Medien im skandinavischen Raum nutzen den „Gender Equality Tracker“. Neben dem Geschlechteranteil verraten die Tools auch das Verhältnis von „nordischen“ zu „internationalen“ Namen in Medienberichten. Die Software „Diversity Dashboard“ misst den Anteil von Frauen in audiovisuellen Medien.
     
  • „EqualVoice-Factor“ misst die Sichtbarkeit von Frauen in Artikeln von Ringier und Ringier Axel Springer Schweiz. Der EqualVoice-Factor besteht aus zwei Kennziffern: „Teaser Score”, der die Visibilität von Frauen in Bildern, Headlines und Titeln auswertet, und „Body Score”, der zeigt, wie oft Frauen und Männer im Artikeltext genannt werden.
     
  • Mit den Tools „Genderize.io“, „Agify.io“ und „Nationalize.io“ kann die Häufigkeit von Personen nach Geschlecht, Alter und Nationalität in öffentlich zugänglichen Texten einfach gemessen werden. Mit den kostenlosen Tools durchsuchte unter anderem The Guardian die 70 Millionen User*innen-Kommentare auf seiner Website und das Wahlkampfteam von Hillary Clinton fand heraus, dass die meisten ihrer Spender*innen weiblich sind.
     
  • Das Startup „Ceretai“ will Medienhäusern dabei helfen, ihre Diversität zu steigern. Dazu bietet es unter anderem ein Tool, mit dem sich der Sprachanteil von Frauen und Männern sowie bestimmten Altersgruppen in Kinofilmen, TV-Shows und Nachrichtensendungen messen lässt.

Wichtig: Die Erfassung von Diversität per Computer-Algorithmus ist nicht besonders präzise. Redaktionen sollten die Ergebnisse solcher Tools deshalb immer mit etwas Vorsicht genießen. Solche Tools erheben beispielsweise meist nur Männer und Frauen, aber keine nicht-binären Personen und Rassismuserfahrungen sind nicht immer am Namen zu erkennen. Wer sicher gehen will, kommt um händisches Zählen oder mindestens eine sorgfältige Auswertung weiterhin nicht herum. 

Checkliste für mehr diverse Stimmen

Sie wollen in Ihren Beiträgen neue Stimmen zu Wort kommen lassen und die Gesellschaft abbilden, wie sie ist? Nichts leichter als das. Stellen Sie sich im Redaktionsalltag standardmäßig, bei jeder Gelegenheit, die folgenden drei Fragen. 

Nach welchen Kriterien habe ich meine Protagonist*innen ausgesucht?

Wie überall spielen auch bei der Auswahl von Protagonist*innen, Expert*innen und anderen Akteur*innen viele unbewusste Faktoren eine Rolle. In unserer männlich dominierten Gesellschaft lag der Anteil von Frauen in Beiträgen der Tagesschau 2020 unter 20 Prozent – Kanzlerin Angela Merkel oder EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mitgezählt – von Menschen mit Behinderung, of Color oder Queers ganz zu schweigen.

Wollen wir das wirklich? Schlagen wir weiterhin nur in der Kontaktliste der Redaktion nach oder recherchieren wir endlich neue Stimmen? Wählen wir die mit der größten Expertise oder die, die am zuverlässigsten ans Telefon gehen? Die mit der besten Story oder die, die am besten in unsere Story passen?

Bilde ich vielfältige Meinungen und Menschen ab?

Eigentlich eine leichte Übung für Journalist*innen. Und dennoch kommen manche gesellschaftlichen Gruppen kaum zu Wort, während andere Positionen und Personen omnipräsent sind. Gerade einmal 26 Prozent aller Expert*innen, die im Jahr 2020 zu Wort kamen, waren weiblich. In öffentlich-rechtlichen Talkshows saßen im Jahr 2019 zum Beispiel mehr Peters als alle türkischen Namen zusammen. Bildet das die Realität im Einwanderungsland Deutschland ab? Diese Frage sollten Journalist*innen bei der Zusammenstellung ihrer Protagonist*innen, Expert*innen oder Panelist*innen immer im Hinterkopf haben. 

Wer kommt womit, wie oft, wie lang und wann zu Wort?

Medienschaffende müssen selbstkritisch beleuchten, wie viel Raum sie verschiedenen Menschen in ihren Beiträgen einräumen. Haben unterschiedliche Akteur*innen einer gesellschaftlichen Debatte ähnlich viel Platz für ihre Argumente oder dominiert eine Perspektive im Text, auch wenn kurz eine Gegenmeinung zu Wort kommt? Werden gefährliche, demokratiefeindliche Positionen auf die gleiche Stufe gestellt wie legitime menschenrechtliche Anliegen? Wie wird das Thema eingeführt, wer spricht zuerst und wer bekommt das wichtige letzte Wort? Kurz: Was bleibt bei Leser*innen, Hörer*innen, Zuschauer*innen hängen?

Tipps & Tools: Ideen für vielfältige Stimmen

  • Vielfaltfinder.de ist eine kostenfreie Expert*innendatenbank für Medienschaffende. Hunderte von Fachleuten aller Wissensgebiete spiegeln die diversesten Expertisen Deutschlands wider.
     
  • Auf sozialhelden.de/expertinnen finden Medienschaffende ein Formular, mit dem sie Expert*innen mit Behinderung anfragen können.
  • Unter neuemedienmacher.de/ndm-expertinnen vermitteln die Neuen deutschen Medienmacher*innen Fachleute.
     
  • Der Mediendienst Integration bietet einen schnellen Suchservice für anerkannte Wissenschaftler*innen.
     
  • Wer genug von „All Male Panels“ hat, findet auf speakerinnen.org/de kompetente Rednerinnen und Referentinnen. 
     
  • ProQuoteMedien bietet mit #Coronaexpertin eine Liste von Expertinnen, an die sich Medienschaffende wenden können und sammeln unter dem Hashtag #Coronaexpertin Namen von Spezialistinnen in den sozialen Netzwerken.
     
  • In der Schweiz bietet www.equalvoice.ch/ ein Recherchetool für alle Journalist*innen bei Ringier und Ringier Axel Springer Schweiz AG 
     

 

Redaktionsinterne Adressdatenbanken: Manche Redaktionen schaffen sich einfach selbst eine diverse Adressdatenbank. Sie listen für alle möglichen Themen gute Interviewpartner*innen und Fachleute auf, die nicht weiß, heterosexuell, männlich oder nicht-behindert sind.

Diversify your feed: Ein weiterer Ort, mit Expert*innen unterschiedlichster Hintergründe in Kontakt zu kommen, ist der eigene Social Media-Feed. Medienschaffende sollten auf Instagram und/oder Twitter bewusst Institutionen und Personen folgen, die neue Perspektiven und Themen repräsentieren und Teil einer Community sind, mit der sie bisher wenig Berührungspunkte hatten.

Gastbeitrag: #Coronaexpertin von ProQuote Medien

von Edith Heitkämper

Seit bald zwei Jahren erklären vor allem Männer die Corona-Krise. In den Medien kommen vornehmlich männliche Experten zu Wort. Uns reicht’s! Wir wollen mehr Virologinnen, Infektiologinnen, Epidemiologinnen oder Intensivmedizinerinnen sehen, die für uns die Pandemie einordnen und erklären. Wir wollen mehr Sozialwissenschaftlerinnen, Philosophinnen, Erziehungswissenschaftlerinnen, Wirtschaftswissenschaftlerinnen hören oder lesen, die für uns die gesellschaftlichen Auswirkungen analysieren.

Die Zeiten, in denen vor allem Männer die Welt erklärten und Frauen dazu brav genickt haben, sollten längst vorbei sein. Es ist schlimm, wenn sich solche Strukturen in der Corona-Krise wiederholen. Dass vor allem männliche Experten in den Medien befragt werden, zeigt, dass wir mit der Geschlechtergerechtigkeit noch lange nicht so weit sind, wie wir uns das erhofft haben.

Kampagne für mehr Expertinnen

ProQuote Medien hat deshalb eine Kampagne für mehr Expertinnen in der Öffentlichkeit gestartet. Unter dem Hashtag #Coronaexpertin sammelt der Verein in den sozialen Kanälen Namen von Spezialistinnen. Oft wird in den Redaktionen geklagt, es sei ja keine Frau für ein Interview zu finden, es gäbe einfach nicht so viele Expertinnen in diesem Bereich. Wahr ist, dass auch in vielen wissenschaftlichen Fakultäten Männer an der Spitze dominieren. Aber dennoch gibt es dort auch Frauen. Wir möchten die Redaktionen unterstützen, diese Expertinnen zu finden. Wir sind sicher: Es ist möglich, mehr Frauen in der Corona-Krise zu Wort kommen zu lassen.

ProQuote Medien bittet gezielt Klinikdirektor*innen und Forschungsinstitute, jeweils Expertinnen aus den aktuell besonders gefragten Fachbereichen zu nennen. Journalist*innen können dann die Expertinnen für Recherchen bzw. eine mögliche Berichterstattung kontaktieren. Unterstützt wird die Suche nach weiteren Expertinnen auch von ProQuote Medizin und dem Ärztinnenbund. Denn nur gemeinsam können wir diesen Missstand ändern und mehr weibliche Stimmen zu Wort kommen lassen. Für eine gerechtere Darstellung von Frauen in den Medien!

#Coronaexpertin finden Sie hier. 

 

Edith Heitkämper ist Vorsitzende des Vereins ProQuote, der sich für eine 50-prozentige Frauenquote in den Führungspositionen von Medien einsetzt. Außerdem arbeitet sie als Redakteurin beim Gesundheitsmagazin Visite im NDR Fernsehen und schreibt über Medizin- und Gesellschaftsthemen für Stern, Brigitte und Psychologie Heute.

Herkunftsnennung in der Kriminalitätsberichterstattung

Während Migrant*innen und ihre Nachkommen in vielen Kontexten unterrepräsentiert sind (zum Beispiel als Expert*innen, Eltern, Rentner*innen), kommen sie in einem anderen Zusammenhang besonders oft vor: in der Kriminalitätsberichterstattung.

Im Grunde war das mal klar geregelt: Medien sollten die Herkunft, Religion, die sexuelle Orientierung, Identität oder andere sensible Informationen von Verdächtigen oder Straftäter*innen nur dann erwähnen, wenn sie zum Verständnis der Nachricht notwendig sind. Genau wie andere unbedeutende Merkmale auch: Schuhgröße, Gewicht, Erbkrankheiten … Es versteht sich von selbst, dass niemand klaut, weil er Bulgare ist, niemand randaliert, weil sie Griechin ist usw. Deswegen hat der Presserat 1973 die erste Richtlinie gegen Diskriminierung beschlossen und bis vor wenigen Jahren empfohlen, die Herkunft nur dann zu nennen, wenn „ein begründbarer Sachbezug“ besteht. Die Richtlinie wurde immer wieder kontrovers diskutiert, Boulevardzeitungen hielten sich eher nicht daran, seriöse Medien meistens schon.

Leider ist sie inzwischen in den Hintergrund gerückt. Der Presserat hat 2017 infolge der Debatte um die Kölner Silvesternacht[5] die entsprechende Richtlinie 12.1., „Diskriminierungen"[6], geändert. Seither reicht ein „begründetes öffentliches Interesse“, um die Herkunft der Tatverdächtigen oder Täter*innen zu nennen. Also sind viele Medien dazu übergegangen, die Herkunft oder den Migrationsstatus in der Kriminalitätsberichterstattung fast immer zu thematisieren, wenn die Person einen Migrationshintergrund oder keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Durch die mangelnde Sichtbarkeit in anderen Kontexten führt das aber zu einer Verzerrung der Realität.

Warum Herkunftsnennung diskriminiert

Auch die neue Pressekodex-Richtlinie verlangt von Medien einen verantwortungsvollen Umgang bei der Herkunftsnennung, damit sie „nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Es ist bekannt, dass die häufige Nennung der Herkunft in der Kriminalitätsberichterstattung Vorurteile schürt und diskriminierend ist. Über viele Straftaten wird in den Medien überhaupt erst in großem Umfang berichtet, wenn Täter*innen einen Migrationshintergrund haben, geflüchtet sind, Muslim*innen oder People of Color oder Schwarz sind.

Gleichzeitig beziehen viele Menschen in Deutschland ihre Informationen über Minderheiten aus den Medien und nicht aus dem persönlichen Alltag. Die Meinungen, Bilder und Eindrücke, die sie über Migrant*innen, Geflüchtete, Muslim*innen, Sinti*ize und Rom*nja oder afrodiasporische Menschen haben, werden von Journalist*innen geprägt. Und wenn diese Gruppen – anders als weiße Deutsche – unverhältnismäßig oft als kriminell dargestellt werden, dann ist es ebendiese Fehleinschätzung, die beim Publikum hängen bleibt und die zu weiterer Diskriminierung führt.

Es gibt natürlich Fälle, bei denen es wichtig ist, die Herkunft zu kennen, um die Geschichte zu verstehen. Beispielsweise, wenn es in einer Grenzregion um kriminelle Banden geht, die aus dem Nachbarland einreisen. Oder wenn eine Seniorin eine Bank überfällt, um die Überführung ihres toten Mannes in den Senegal zu bezahlen. Aber das ist wirklich sehr selten der Fall. Vielmehr gibt es gute Gründe bei der Nennung der Herkunft zurückhaltender zu sein, als es der Pressekodex heute erlaubt.

Die Praxis der Herkunftsnennung in Medien und bei der Polizei wird in Frage gestellt

Ein Dialogprojekt des Instituts für Journalistik und Kommunikationsforschung an der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover (HTMTM) bringt zurzeit Akteur*innen aus Praxis und Wissenschaft zu einem Austausch über den öffentlichen und medialen Umgang mit Herkunftsinformationen zusammen. Darunter sind Journalist*innen, Pressesprecher*innen und Führungskräfte der Sicherheitsbehörden, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen. Gemeinsam diskutieren sie Kriterien für die Herkunftsnennung und entwerfen neue Empfehlungen. Disclaimer: Die Neuen deutschen Medienmacher*innen nehmen an diesem Dialogprojekt teil.

Beschwerden sind kein Grund zur Herkunftsnennung

Ja, es gibt Leute, die einer Redaktion Vertuschung vorhalten und sich beschweren, wenn Straftäter*innen oder Verdächtige einen Migrationshintergrund haben und das im Bericht nicht erwähnt wird. Journalist*innen lassen die Herkunft in Berichten aber nicht weg, weil sie „politisch korrekt“ handeln wollen, sondern weil die Herkunft keine Bedeutung für die Nachricht hat und die Nennung nach handwerklichen, journalistischen Kriterien falsch wäre. Das kann man auf Nachfrage durchaus erklären. In vielen Fällen kommen wiederholte Beschwerden ohnehin nicht von regelmäßigen Zuschauer*innen oder zahlenden Abonnent*innen, sondern von organisierten Rechtsradikalen, die ein Medium gezielt angreifen und eine Empörungswelle treuer Fans vortäuschen.

Good Practice: Diese Richtlinien zur Herkunftsnennung in der Berichterstattung gelten bei der New York Times

Die „ethnische“ Zugehörigkeit, also ob jemand People of Color oder Schwarz ist (race), sollte nur dann genannt werden, wenn sie relevant ist und die Relevanz für die Leser*innen deutlich wird.[7] Diese Zugehörigkeit ist bei Opfern von Hassverbrechen oder bei Personen, gegen die eine Fahndung läuft, eindeutig relevant, weil sie ein wesentlicher Teil der Beschreibung der Person ist. Dagegen ist dieses Merkmal bei einer Person, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, nicht relevant, es sei denn, der Fall hat rassistische Aspekte. Wenn das der Fall ist, sollten die Aspekte erklärt werden.[8]

Die Herkunft sollte nur dann erwähnt werden, wenn sie relevant ist und ihre Relevanz für die Leser*innen klar ist. Die Herkunft eine*r Kandidat*in bei Wahlen ist relevant, wenn sie*er damit um Stimmen wirbt. Die Herkunft einer von der Polizei gesuchten Person kann ein wesentlicher Bestandteil einer Personenbeschreibung sein. Aber die Herkunft einer Person, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, ist nicht relevant, es sei denn, der Fall hat „ethnische Bezüge“, die in der Berichterstattung beschrieben werden müssen.[9]

 

Tipps & Tools: Empfehlungen für die Herkunftsnennung in der Kriminalitätsberichterstattung

Redaktionen sollten sicherstellen, dass die Entscheidungen für oder gegen die Nennung der Herkunft auf fachkundiger, vergleichbarer und transparenter Basis getroffen werden, damit sie kein Zerrbild der Kriminalität in Deutschland vermitteln. Dabei ist zu beachten, dass eine häufige und grundlose Nennung der Herkunft und anderer Merkmale gesellschaftlich benachteiligter Gruppen dazu führt, Vorurteile gegen sie bei Publikum und Leser*innen zu verfestigen. Um das zu vermeiden, empfehlen wir folgende Grundsätze:

In der Regel überflüssig

Deutschland ist vielfältig. Es ist nicht überraschend, dass Straftäter*innen diverse Hintergründe haben. Ist es also wirklich erwähnenswert, dass es nicht nur Deutsche ohne Migrationshintergrund sind? Dagegen sprechen in den allermeisten Fällen journalistische Gründe: Die Herkunft kann nie als Erklärung für Kriminalität dienen. Kriminell zu sein ist nicht angeboren oder „ethnisch“ bedingt und Journalist*innen müssen in ihrer Berichterstattung darauf achten, keine Zusammenhänge zu schaffen, die es nicht gibt. Deshalb sollten Merkmale wie Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung oder andere Zugehörigkeiten zu strukturell benachteiligten Gruppen von Straftäter*innen oder Verdächtigen in der Regel nicht berichtet werden.

Keine Herkunftsnennung bei Bagatelldelikten

Bei Bagatelldelikten, die man als Polizeimeldungen auf den vermischten Seiten findet, sollten Herkunft, Nationalität, Religion oder sexuelle Orientierung von Täter*innen grundsätzlich nicht genannt werden. Sie sind irrelevant für die Tat und die Nachricht. Zudem handelt es sich dabei um kurze Meldungen, in denen keinerlei Einordnung oder Vertiefung möglich ist. Darüber hinaus besteht bei solchen Straftaten von geringer Bedeutung auch kein begründetes öffentliches Interesse an Detailinformationen im Sinne des Pressekodex.

Ausnahmen sind selten

In einigen Ausnahmefällen können Merkmale wie Nationalität oder Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen einen eindeutigen Bezug zur Nachricht haben. Das heißt, die Herkunft ist nötig, um die Geschichte zu verstehen. Beispielsweise, wenn ein*e Verdächtig*e ins Ausland geflohen ist, wenn die Biografie in einem Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung ist oder wenn es etwa um islamistisch motivierten Terror geht. Ein Zusammenhang von Herkunft, Religion und anderen Merkmalen mit der Straftat sollte sich allerdings immer aus der Nachricht ergeben und nicht hineinspekuliert werden.

Eine weitere Ausnahme sind spektakuläre Fälle, besonders schwere oder außergewöhnliche Taten, die große Aufmerksamkeit bekommen. Hier gilt nach journalistischer Logik: Jede Information über die mutmaßlichen Täter*innen ist berichtenswert – was im psychologischen Gutachten steht genauso wie die Tatsache, ob sie oder ihre Eltern eingewandert sind. Aber auch hier ist entscheidend, wo, wie oft und in welcher Form die Erwähnung stattfindet. Eine beiläufige Erwähnung in einem langen Text wirkt weniger rassistisch, als die Herkunft in der Überschrift explizit zu betonen.

Wenn Herkunftsnennung, dann richtig

Sind Nationalität, Herkunft oder andere Merkmale diskriminierter Gruppen für eine Geschichte ausschlaggebend, muss im Beitrag erklärt werden, warum sie wichtig sind und wie sie mit der Straftat zusammenhängen. Sie können durch Einordnung ergänzt und sprachlich entsprechend gewichtet werden, ohne zu behaupten, die Herkunft an sich wäre tatrelevant. Sensible Informationen sind kein Füllsel, sondern sollten überlegt eingesetzt werden. In den Augen von Publikum und Leser*innen hat jede Information eine Bedeutung, sonst stünde sie nicht im Bericht.

Am besten gelingt das in längeren Beiträgen, wo Zusammenhänge erklärt werden können. Hier gehören biografische Informationen oft zum Gesamtbild dazu. Aber selbst in kurzen Meldungen ist ein bewusster Umgang machbar und eine Erwähnung der Herkunft kann implizit geschehen, wenn sie fürs Verständnis wichtig ist. Ein Beispiel: „Der gesuchte Gavriel H. wurde gestern am Frankfurter Flughafen festgenommen. Der 38-Jährige soll einer der führenden Köpfe des größten kolumbianischen Drogenkartells sein und von Frankfurt aus den illegalen Handel in Nordeuropa koordinieren. Nach Angaben von Interpol…“.

  1. 1 Vgl. „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland”, Studie der Universität Rostock (2017), gefördert und unterstützt durch ARD, FFA Filmförderungsanstalt, FFF Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, MaLisa Stiftung, Mediengruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat. 1, ZDF; Kurzversion (zuletzt geöffnet am 13.10.2021)
  2. 2 Vgl. „Wer wird gefragt? Geschlechterverteilung in der Corona-Berichterstattung“, Ergebnisse zweier Studien zur Berichterstattung in der TV-Berichterstattung und in den Online-Auftritten von Printmedien im Auftrag der MaLisa Stiftung (2020), in: MaLisa Stiftung (zuletzt geöffnet am 13.10.2021).
  3. 3 Vgl. „Geschlechterdarstellungen und Diversität in Streaming- und SVOD-Angeboten“, Studie der Universität Rostock (2020), gefördert und unterstützt durch Film- und Medienstiftung NRW, MaLisa Stiftung, ZDF (zuletzt geöffnet am 13.10.2021).
  4. 4 Vgl. „Geschlechterdarstellungen und Diversität in Streaming- und SVOD-Angeboten“, Studie der Universität Rostock (2020), gefördert und unterstützt durch Film- und Medienstiftung NRW, MaLisa Stiftung, ZDF (zuletzt geöffnet am 13.10.2021).
  5. 5 Nach 1.304 Strafanzeigen wurden drei Täter wegen sexueller Nötigung verurteilt:
  6. 6 Die Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten besagt: “In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der ZUgehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.” Deutscher Presserat: Pressekodex. Ethische Standards für den Journalismus. Praxis-Leitsätze Richtlinien 12.1, in: Deutscher Presserat, [online] https://www.presserat.de/leitsaetze-zur-richtlinie-12-1.html
  7. 7 Vgl. Siegal, Allan M./ Connolly, William: The New York Times Manual of Style and Usage. The Official Style Guide Used by the Writers and Editors of the World’s Most Authoritative News Organization, 5. Aufl., New York: Crown Publishing Group, 2015. Laut Auskunft der New York Times an den Mediendienst Integration von Januar 2021 wurde das interne Regelwerk um die genannten Richtlinien zur Herkunftsnennung in der Berichterstattung erweitert.
  8. 8 Englisches Original: Race should be cited only when it is pertinent and its pertinence is clear to the reader. The race of a victim of a hate crime or the subject of a police search is clearly germane, an essential part of the person’s description. But the race of a person convicted of a crime is not pertinent unless the case has racial overtones; if it does, the overtones should be explained.
  9. 9 Englisches Original: Ethnicity should be mentioned only when it is pertinent and its pertinence is clear to the reader. The ethnicity of a candidate is pertinent if she uses it to appeal for votes. The ethnicity of a person sought by the police may be an essential part of a person convicted of a crime is not pertinent unless the case has ethnic overtones that are worth describing in the coverage.